Wir haben für Sie die wichtigsten rechtlichen und steuerlichen Grundlagen für die Abwicklung von Verkaufs- und Kaufgeschäften innerhalb der EU sowie in Drittländer zusammengestellt.
Weinexport
Ca. 20 bis 25 Prozent einer deutschen Weinernte werden exportiert. Als Download finden Sie bitte eine vom Verband Deutscher Weinexporteure e.V. erstellt Exportstatistik.
Die Verbrauch- und Mehrwertsteuersätze weichen innerhalb der Europäischen Union sehr stark von einander ab. (Eine Übersicht der Steuersätze für alkoholische Getränke innerhalb der EU finden Sie hier. Bei der Beförderung von Wein im gewerblichen Verkehr sind verbrauchsteuerrechtliche Vorschriften zu beachten, die sich hauptsächlich auf die erforderliche Erlaubnis und das Mitführen von Begleitpapieren beziehen.
Beim Export von Wein in Drittländer ist eine hohe Regelungsdichte der gesetzlichen Bestimmungen und Zollvorschriften zu beachten. So haben Sie als Exporteur unter anderem eine Vielzahl von Formularen und Zertifikaten sowie Anforderungen an Ausstattung und Etikettierung der Erzeugnisse im Bestimmungsland zu berücksichtigen.
Nähere Informationen zur Weinvermarktung in rund 50 Länder sind in dem Exportportal für deutsche Weine zu finden.
Wichtig ist, die bezeichnungsrechtlichen Vorschriften zu beachten, unter anderem Vorgaben zu
Allergenkennzeichnung.
Weinimport
Zur Einfuhr von Wein und Schaumwein aus Drittländern (= nicht EU-Mitgliedstaaten) haben wir das Merkblatt "Weinimport" erstellt und dieses, sowie ein Muster des Weinbegleitdokuments VI 1 im Downloadbereich (siehe unten) zur Verfügung gestellt.
Weiterhin als Download finden Sie die vom Verband Deutscher Weinexporteure ausgewertete Statistik zum Weinimport.