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IHK Trier


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Motiv: Prüfung (Foto: Robert Kneschke - Fotolia.com)
(Foto: Robert Kneschke - Fotolia.com)
  • Fortbildungsprüfungen

    Hier finden Sie gebündelte Informationen zu Ihrer Prüfung. Eine anerkannte Fortbildung ist oft der Schlüssel für den beruflichen Aufstieg.

  • Foto: Jana Lex
    Weiterbildung

    Jana Lex

    Tel.: 0651 9777-750
    jana.lex@trier.ihk.de

    Foto: Marika Lengler
    Weiterbildung

    Marika Lengler

    Tel.: 0651 9777-702
    lengler@trier.ihk.de

    Foto: Heike Düpre
    Weiterbildung

    Heike Düpre

    Tel.: 0651 9777-753
    duepre@trier.ihk.de

    Foto: Stefanie Barth
    Weiterbildung

    Stefanie Barth

    Tel.: 0651 9777-757
    stefanie.barth@trier.ihk.de

    Foto: Sara-Marie Hall
    Weiterbildung

    Sara-Marie Hall

    Tel.: 0651 9777-758
    hall@trier.ihk.de

  • Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen/Prüfungsanmeldung

    Bitte nutzen Sie für die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen sowie zur Prüfungsanmeldung das IHK-Online-Portal .

    Anmeldeschluss bei der IHK Trier
    Bitte beachten Sie, dass der Anmeldeschluss für die Fortbildungsprüfungen jeweils 3 Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin ist und die Frist für die Ausbildereignungsprüfung jeweils 6 Wochen vor dem schriftlichen Prüfungstermin endet.

  • Folgende Prüfungen werden von der IHK Trier durchgeführt

  • Aufstiegsbonus

  • Werden Sie Prüferin / Prüfer

    Ohne den Einsatz unserer ehrenamtlichen Prüferinnen und Prüfer wären die Fortbildungsprüfungen nicht möglich! Sie stehen für die hohe Qualität des deutschen dualen Bildungssystems. Für diese wichtige Aufgabe suchen wir immer wieder neue Mitstreiter: Als Ersatz für ausgeschiedene Prüfer oder als zusätzliche Experten. 

    Wollen auch Sie gesellschaftliche Verantwortung übernehmen und ehrenamtliches Mitglied in einem unserer Prüfungsausschüsse werden? Wir würden uns freuen! 

    Als Prüfer nehmen Sie für die IHK vielfältige Aufgaben wahr: Sie sind Mitglied im Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss ermittelt und bewertet Prüfungsleistungen und entscheidet verbindlich über Prüfungsergebnisse. Der Prüfungsausschuss ist unabhängig, die Geschäftsleitung ist ihm gegenüber nicht weisungsbefugt. Allein das fachliche Urteil des Prüfers zählt. 

    Zu den Aufgaben zählen: 
    • Prüfungsarbeiten korrigieren und begutachten 
    • Präsentationen, Lehrgespräche bewerten 
    • Prüfungsgespräche führen 

    Als Prüferin oder Prüfer arbeiten Sie im Team. Gemeinsam sorgen Sie für ein faires Prüfungsverfahren. Für die Berufung in einen Prüfungsausschuss gelten die folgenden Voraussetzungen: 
    • Fundierte fachliche Kompetenz und Erfahrung (z.B. abgeschlossene Berufsausbildung/ Studium/ Berufspraxis) 
    • Sach- und Methodenkompetenz 
    • Urteilsvermögen
    • Verantwortungsbewusstsein 
    • menschliche Reife 
    • pädagogisches Gespür 

    Selbstverständlich kostet die Prüfertätigkeit auch Zeit. Je nach Beruf und Ihren individuellen Möglichkeiten können Sie im Durchschnitt mit zwei bis vier Tagen pro Jahr rechnen. Für Ihre ehrenamtliche Prüfertätigkeit erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung. Hierunter fallen zum Beispiel der Zeitaufwand für die Abnahme und Auswertung von Prüfungen sowie die Fahrtkosten zum Prüfungsort. Ebenso können Sie an Seminaren teilnehmen, die Sie auf die Prüfertätigkeit vorbereiten und auf aktuelle Anfoderungen eingehen. 

    Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Jana Lex, Teamleiterin Fortbildungsprüfungen. 
    Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

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